Hausregeln

Camping- und Zigeunerwagen:

  1. Das Anzünden eines Lagerfeuers ist nur auf der von den liegenden Baumstümpfen umgebenen Lagerfeuerstelle in der Mitte des Geländes gestattet. Andere Lagerfeuer betrachten wir als Sachschaden. Bei längerer Trockenheit ist Feuer verboten.
  2. Das Befahren der Graswiese erfolgt auf eigene Gefahr. Auf dem Parkplatz gibt es auch Strom und man steht auf einer trockenen Fläche. Wir sind nicht verantwortlich für das Feststecken oder die Beschädigung. Das Befahren der Rasenfläche vor dem Gebäude zur Straße hin ist grundsätzlich verboten.
  3. Gemäß den städtischen Vorschriften muss zwischen 22.00 und 6.00 Uhr Nachtruhe herrschen. Auch das Beschallen von Verstärkern ist tagsüber verboten.
  4. Hunde sind erlaubt, der Besitzer haftet für sein Tier.
  5. Der Fauna und Flora der Domäne darf kein Schaden zugefügt werden.
  6. Sammeln und sortieren Sie Ihren Abfall gemäß den belgischen Vorschriften in den richtigen Behältern am Ausgang. Sie bringen Papier in die Kapelle, Glas in den Behälter am Ausgang.
  7. Energie für den normalen Gebrauch ist inbegriffen. Das Laden von Elektroautos ist verboten. Wenn wir dies bemerken, verlangen wir eine Entschädigung in Höhe von 50 €

Zigeunerwagen:

Hunde sind erlaubt. Wenn sie alleine im Zigeunerwagen sind, müssen sie auf einer Bank bleiben.

Räume:

Hunde sind erlaubt. Wenn sie alleine im Zimmer sind, müssen sie in einer Kiste bleiben.

Sortieren Sie Ihren Abfall in die richtigen Behälter.