Stornierungsbedingungen

STORNIERUNGEN UND ÄNDERUNGEN

  1. Änderung der Reservierung
    Der Kunde kann je nach Verfügbarkeit und Optionen schriftlich (per Post oder E-Mail) eine Änderung derselben Unterkunft oder einer anderen von NV 't Waterschaep betriebenen Unterkunft (Daten, Art der Unterkunft) beantragen. Eine Verschiebung auf die nächste Saison wird nicht akzeptiert. Erfolgt keine Änderung, muss sich der Kunde an die ursprünglichen Reservierungsbedingungen halten oder kann den Aufenthalt gemäß den Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung stornieren. Für Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € erhoben
    Jede Anfrage zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer wird je nach Verfügbarkeit und gemäß den geltenden Tarifen berücksichtigt. Jeder Antrag auf Verkürzung der Aufenthaltsdauer gilt als Teilstornierung und unterliegt den Bedingungen für Stornierungen und vorzeitige Beendigung des Aufenthalts.
    Änderungen sind bis 15 Tage vor Anreise möglich.

    2. Ungenutzte Nächte. Im Falle einer Unterbrechung oder Verkürzung des Aufenthalts aus einem der folgenden Gründe:
    -Grenzschließungen
    -Verwaltungsbedingte Schließung des Campingplatzes
    -Obligatorische Quarantäne bei der Ankunft des Kunden oder nach seiner Rückkehr in sein Land. Hierfür verlangen wir immer ein Zertifikat.
    -Beschränkung der Fahrt auf Kilometer, die eine Anreise zum Campingplatz unmöglich machen.
    Der Campingplatz stellt einen Gutschein über einen Betrag aus, der der Anzahl nicht genutzter Nächte entspricht und zwei Jahre lang gültig ist. Falls der Kunde diesen Gutschein ablehnt, wird ihm auf Wunsch der entsprechende Betrag abzüglich Verwaltungs- und Transaktionskosten ausgezahlt, der 15 % des Gesamtbetrags beträgt, mindestens jedoch 15 €.

    Eine vom Kunden unterbrochene oder verkürzte Aufenthaltsdauer (verspätete Anreise, vorzeitige Abreise) berechtigt, abgesehen von den oben genannten Gründen, nicht zu einer Entschädigung oder einem Gutschein.

    3. Stornierung aufgrund von Handlungen von NV 't Waterschaep. Im Falle einer Stornierung aufgrund von Handlungen von NV 't Waterschaep, außer im Falle höherer Gewalt, werden die für die Reservierung gezahlten Beträge vollständig zurückerstattet. Diese Stornierung kann jedoch nicht zur Zahlung von Schadensersatz und Zinsen führen.

    4. Stornierung durch den Privatcamper

    4.1. Im Falle einer Stornierung aufgrund des Campers ohne Reiserücktrittsversicherung

    4.1.1. Im Falle höherer Gewalt

    Aus einem der folgenden Gründe (der den Aufenthalt aufgrund höherer Gewalt verhindert):

    -Grenzschließungen

    -Obligatorische Quarantäne bei der Ankunft des Kunden oder nach seiner Rückkehr in sein Land. Hierfür verlangen wir immer ein Zertifikat.

    -Behördliche Reisebeschränkung auf eine solche Kilometerzahl, dass eine Anreise zum Campingplatz unmöglich wird

    Der Campingplatz stellt einen Gutschein über einen Betrag aus, der der Summe der bereits gezahlten Beträge entspricht und ein Jahr lang gültig ist. Falls der Kunde diesen Gutschein ablehnt, wird ihm der gezahlte Betrag auf Wunsch zurückerstattet, abzüglich der Stornokosten, die sich auf 15 % des gezahlten Betrags, mindestens jedoch auf 30 €, belaufen.

    4.1.2. Alle anderen Gründe


    Fall 1: Stornierung bis fünfzehn Tage vor Aufenthaltsbeginn.

    Der Campingplatz stellt einen Gutschein über einen Betrag aus, der der Summe der bereits gezahlten Beträge abzüglich 15 € Verwaltungskosten entspricht und ein Jahr lang gültig ist. Falls der Kunde diesen Gutschein ablehnt, wird ihm der gezahlte Betrag auf Wunsch zurückerstattet, abzüglich der Stornokosten, die sich auf 15 % des gezahlten Betrags, mindestens jedoch auf 30 €, belaufen.

    Fall 2: Stornierung weniger als fünfzehn Tage vor Ihrer Ankunft.

    Eine Entschädigung gibt es nicht.



    4.2. Im Falle einer Stornierung durch den Camper mit Reiserücktrittsversicherung

    Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsvertreter.

    5. Stornierung durch den Veranstalter, der das gesamte Gelände mietet.

    5.1. Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter ohne Reiserücktrittsversicherung
    4.1.1. Im Falle höherer Gewalt
    Aus einem der folgenden Gründe (der den Aufenthalt aufgrund höherer Gewalt verhindert):
    -Grenzschließungen
    -Behördliche Reisebeschränkung auf eine solche Kilometerzahl, dass eine Anreise zum Campingplatz unmöglich wird
    Der Campingplatz stellt einen Gutschein über einen Betrag aus, der der Summe der bereits gezahlten Beträge entspricht und ein Jahr lang gültig ist. Falls der Kunde diesen Gutschein ablehnt, wird ihm der gezahlte Betrag auf Wunsch zurückerstattet, abzüglich der Stornokosten, die sich auf 15 % des gezahlten Betrags, mindestens jedoch auf 30 €, belaufen.
    4.1.2. Alle anderen Gründe
    Fall 1: Stornierung bis 60 Tage vor Aufenthaltsbeginn.
    Der Campingplatz stellt einen Gutschein über einen Betrag aus, der der Summe der bereits gezahlten Beträge abzüglich 15 € Verwaltungskosten entspricht und ein Jahr lang gültig ist. Falls der Kunde diesen Gutschein ablehnt, wird ihm der gezahlte Betrag auf Wunsch zurückerstattet, abzüglich der Stornokosten, die sich auf 15 % des gezahlten Betrags, mindestens jedoch auf 30 €, belaufen.
    Fall 2: Stornierung weniger als 60 Tage und mehr als 15 Tage vor Ihrer Anreise.
    Der Campingplatz stellt einen Gutschein über einen Betrag in Höhe von 50 % des Reservierungswerts mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr aus. Falls der Kunde diesen Gutschein ablehnt, wird ihm der gezahlte Betrag auf Wunsch zurückerstattet, abzüglich der Stornokosten, die sich auf 15 % des gezahlten Betrags, mindestens jedoch auf 30 €, belaufen.
    Für Einkommensverluste werden 50 % des Reservierungswerts an die Wasserbehörde gezahlt.
    Fall 3: Stornierung weniger als fünfzehn Tage vor Ihrer Ankunft.
    Eine Entschädigung gibt es nicht.



    4.2. Im Falle einer Stornierung im Namen des Veranstalters mit Reiserücktrittsversicherung
    Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsvertreter.